Die Praxis ist eine Privatpraxis. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten wie die
Behandlung bezahlt werden kann.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Ich stelle Ihnen eine Rechnung nach der Gebührenordnung
für Psychotherapeuten (GOP), die Sie
begleichen und bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Beachten Sie, dass es bei privaten Versicherungen unterschiedliche
Tarife gibt, sodass Sie vor Beginn der Behandlung Kontakt zu Ihrer
Versicherung aufnehmen sollten. Oft muss eine Behandlung im Vorfeld
beantragt werden. Dabei unterstütze ich Sie gerne!
Gesetzlich Versicherte
Es gibt die Möglichkeit des Kostenerstattungsverfahrens.
Ich stelle Ihnen dabei eine Rechnung nach der Gebührenordnung für
Psychotherapeuten (GOP) oder dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM),
die Sie
begleichen und anschließend bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Es gibt auch die Möglichkeit, dass die Krankenkasse die Rechnung direkt
begleicht. Die Behandlung und die Probatorikstunden müssen im Vorfeld
beantragt werden. Einige Krankenkassen nutzen hierfür eigene Formulare,
sodass Sie Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufnehmen sollten.
In meiner Praxis habe ich alle nötigen Formulare, sodass wir gemeinsam
eine Behandlung beantragen können. Auch kann ich Ihnen eine Liste
aushändigen, die verdeutlicht, was zur Beantragung nötig ist.
Bei Fragen und der Beantragung unterstütze ich Sie gerne!
Selbzahler
Ich stelle Ihnen eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und
Sie
begleichen diese.